Seit 2001 kann in Hessen bei Kommunalwahlen kumuliert und panaschiert werden. Das Bedeutet: Wir haben mehr Möglichkeiten zu entscheiden wer uns in den Stadt- und Gemeindeparlamenten und im Kreistag vertritt. Früher hatte jeder Wähler eine Stimme, die er einer Partei geben konnte. Die Partei hat vor der Wahl, auf einem Parteitag, eine Liste mit ihren Kandidaten beschlossen. Die Wähler konnten mit ihrer Stimme entscheiden wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt, aber nicht welche Personen der Partei als Stadtverordnete oder Kreistagsabgeordnete ins Parlament einziehen.
Das ist dank der Änderung des Wahlgesetzes geändert worden. Seit dem stehen nicht nur die Parteikürzel auf dem Stimmzettel, sondern die kompletten Listen die von den jeweiligen Parteien beschlossen wurden. Wir haben nicht mehr nur eine Stimme die wir vergeben können sondern wir haben so viele Stimmen wie es Sitze im Parlament gibt.
Beispiel: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville am Rhein hat 37 Sitze also haben wir 37 Stimmen die wir verteilen können. Ich kann nun nicht mehr nur der Partei meine Stimme geben sondern den Kandidaten direkt. Und auch dem einen mehr und dem anderen weniger.
Das Kumulieren
Ich kann jedem Kandidaten bis zu 3 von meinen 37 Stimmen (bei der Stadtverordnetenwahl) geben.
Dem einen mehr dem anderen weniger.
Das Panaschieren
Ich kann auch Kandidaten von verschiedenen Parteien Stimmen geben.
Beispiel: Ich bin zwar eigentlich ein SPD-Wähler möchte aber auch die jungen Kandidaten der JU auf der CDU Liste wählen.
Wem das alles zu kompliziert ist, der kann auch weiterhin einfach die Partei ankreuzen und seine Stimmen verteilen sich dann auf deren Liste. Dabei gibt es auch die Möglichkeit einzelne Personen auf der Liste zu streichen, die man nicht unterstützen möchte.
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